Hohe staatliche Zuschüsse nach dem KWK Gesetz

Einsparung der Mineralölsteuer
- 6,14 Cent pro Liter HEIZÖL
- 0,55 Cent pro kWh ERDGAS
- 6,06 Cent pro kg FLÜSSIGGAS
Einsparung der Stromsteuer
- 2,05 Cent pro kWh auf selbst erzeugten und selbst genutzten Strom
Bonus auf eigengenutzten Strom
- Sie erhalten zusätzlich auf 60.000 Vollbenutzungsstunden lang einen Bonus von 4 Cent je kWh für Ihren selbst erzeugten und selbst genutzten Strom.
Weitere Infos
01.03.2013 KfW-Programme aus Sicht des Dachs
Dateigröße: 489 KB
Infoblatt “Beispiele aus der Praxis”
Dateigröße: 818 KB
Faltprospekt “Neue KWK-Förderung 2012”
Dateigröße: 173 KB
Staatlich gefördert
Das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) garantiert einen Bonus von 4 Cent für jede Kilowattstunde, die selbst genutzt wird und 8 Cent für jede Kilowattstunde die zurückgespeist wird. Dieser Bonus wird zuzüglich zur marktüblichen Einspeisevergütung gewährt!
Apropos wirtschaftlich…
Immer mehr Kommunen, Gemeinden und Landesregierungen sind mittlerweile auf die Vorteile der Energieerzeugung mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung aufmerksam geworden. Und unterstützen den Betrieb derartiger Anlagen mit Hilfe zahlreicher Förderprogramme. Diese gezielte Förderung der Behörden oder Energieversorger erleichtert Ihnen den schnellen und umweltentlastenden Einstieg in moderne Heizungstechnologie. Informationen über Art und Umfang der jeweiligen Leistung können Sie in der Regel bei Ihrer Stadtverwaltung oder über Ihren Energieversorger erhalten.
Ihr Fahrplan – Wir helfen Ihnen!
- Wir bereiten die Antragsverfahren für Fördermittel auf Landes- und Bundesebene, sowie ggf. die Unterlagen zur Finanzierung durch die KfW Bankgruppe für Sie vor.
- Nach Eingang der Förderbestätigung und gegebenenfalls der Finanzierungsbestätigung melden Sie sich kurz bei uns.
- Sie erteilen uns den Auftrag, nennen uns Ihren Wunschtermin und erhalten anschließend von uns eine Auftragsbestätigung.
- Sie erhalten von uns alle weiteren Anträge unterschriftsreif für die kompletten Antragsverfahren: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zollamt, Energieversorger und Schornsteinfeger.
- Die Anlage wird wie vereinbart installiert.
- Nach 1.500 Betriebsstunden erfolgt eine Systemüberprüfung zur Optimierung der Laufzeiten.
- Nach dem ersten Jahreswechsel erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen zur Energiesteuerrückerstattung.
- Nach einem Jahr Betriebszeit erstellen wir für Sie eine Nachkalkulation um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage zu bestätigen.